Ziel der Schwerpunktaktion war die Überprüfung der Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Anforderungen an Lebensmittelkontaktmaterialien und -gegenstände bei Haushaltsgeräten und nicht stationär eingebaute Wasserfiltersystemen zur Behandlung von Trinkwasser.
20 Proben wurden untersucht, sieben Proben wurden zum Teil mehrfach beanstandet:
- Bei zwei Proben wurde der Grenzwert für Lithium überschritten; beide auch mit irreführenden Angaben
- Bei 4 Proben wurde die akzeptierbare tägliche Aufnahmenge für Silber um das 2,8 bis 4,0-fache überschritten; eine davon mit irreführenden Angaben.
- Vier Proben wurden aufgrund irreführender, zur Täuschung geeigneter Angaben beanstandet