Bienengesundheit

Honig- und Wildbienen nehmen eine wichtige Funktion in den Ökosystemen ein und sind gemeinsam mit anderen Insekten unverzichtbar für die Bestäubung von Blütenpflanzen und damit für Biodiversität und Ernährungssicherung. Nur ein gesundes, intaktes Bienenvolk kann diese Aufgaben erfüllen. Unser Ziel ist die nachhaltige Sicherung des Honigbienenbestandes in Österreich. Im Unterschied zu anderen Nutztieren sind Honigbienen freifliegend und wählen sich ihr Futter selbstständig aus dem Angebot der umliegenden Natur. Damit stehen die Honigbienen und ihre Gesundheit in ständiger Wechselwirkung mit der Umwelt und deren Nutzung durch den Menschen (z. B. die Art der Landbewirtschaftung, dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Bioziden, von behandeltem Saatgut und gentechnisch veränderten Organismen). Der Klimawandel sowie die globalisierte Wirtschaftsweise stellen weitere Herausforderungen für Bienen und Imkerei dar, da sie die Lebensräume und Lebensbedingungen verändern sowie einer globalen Verbreitung von bienengefährlichen Krankheitserregern, Parasiten und Schädlingen die Tür öffnen. Dies gilt auch für Hummeln und Solitärbienen, die zusammen mit den Honigbienen und anderen blütenbesuchenden Insekten durch ihre Bestäubungstätigkeit einen unverzichtbaren Beitrag zur Biodiversität der Tier- und Pflanzenwelt im Ökosystem leisten und zur Ernährungssicherung beitragen.

Beim Thema Bienen- und Völkerverluste sind sich Wissenschafterinnen und Wissenschafter einig, dass diese von vielen Faktoren beeinflusst werden. Unter anderem spielen hierbei der Lebensraum der Bienen, die Interaktion mit der Landwirtschaft, die Bienenzucht und Imkerei, das Auftreten von Krankheitserregern und eine sachgemäße Krankheitsbekämpfung eine Rolle.

Gerne steht Ihnen unsere Abteilung für Bienenkunde und Bienenschutz für Fragen rund um die Themen Bienengesundheit und Bienenschutz sowie bei anderen bienenkundlichen Anliegen zur Verfügung.

Bienenkrankheiten & Schädlinge

Bienenkrankheiten

Diverse Bienenkrankheiten und Schädlinge können zu einem Problem für Bienenvölker werden und zu großem Schaden an diesen führen. Die frühzeitige Erkennung und korrekte Diagnose von Krankheiten bei Bienen sind daher maßgeblich. In unserer Krankheitserreger-Datenbank finden Sie umfangreiche Informationen zu den diversen Krankheitserregern und Schädlingen der Honigbiene. Hier kann auf die Tierart „Biene“ gefiltert werden.

Eine Übersicht zur Diagnose verschiedener Bienenkrankheiten und Schädlingen finden Sie auf unserer Seite Bienenkrankheiten Diagnosehilfe.

Die Anzeigepflicht gemäß EU-Tiergesundheitsrecht VO (EU) 2016/429 (AHL = Animal Health Law) und der Delegierten Verordnung 2018/1629 gilt für:

  • Amerikanische Faulbrut
  • Befall mit Varroa spp. (Varroose)
  • Befall mit Aethina tumida (Kleiner Bienenbeutenkäfer)
  • Befall mit Tropilaelaps spp.

Am 1.7.2024 ist das Tiergesundheitsgesetz 2024 BGBl. Nr. 53/2024 mit der Veterinärrechtsnovelle 2024 in Kraft getreten. Dieses löst das nunmehr zurückgezogene Bienenseuchengesetz ab. Im vierten Abschnitt des Tiergesundheitsgesetzes finden sich die „Sonderbestimmungen für Bienen“, und zwar unter §49 bis §56. Einige Bestimmungen zur Bienengesundheit, die vormals im Bienenseuchengesetz geregelt waren, wurden gleichlautend übernommen. Es kommt jedoch auch zu Änderungen im Vergleich zum Bienenseuchengesetz wie beispielsweise im § 50 die explizite Nennung der Fachtierärzt:innen als „besonders geschult“. Die Meldepflicht für die Varroamilbe wird in §3 Abs. 2 Pkt. 11 auf das „seuchenhafte Auftreten“ eingeschränkt und weitere Meldepflichten bei „seuchenhaftem Auftreten“ werden nicht mehr genannt. Den Begriff der „Bienensachverständigen“ gibt es im Gesetz nicht, diese Rolle ist den „besonders geschulten oder sonst fachlich geeigneten Personen“ laut §5 (1) zuzuordnen. Einige Aspekte, wie zum Beispiel die Definition des seuchenhaften Auftretens der Varroamilbe, werden in einer Verordnung zu klären sein.

Amerikanische Faulbrut

Die Amerikanische Faulbrut ist eine schwere Krankheit der Honigbiene, die zum Absterben der Bienenbrut führt. Sie wird durch das Bakterium Paenibacillus larvae ausgelöst und durch die hochansteckenden Dauerformen (Sporen) des Bakteriums übertragen. Aufgrund der hohen Infektiosität und der Schwere der Krankheit gilt EU-weit die Anzeigepflicht. Bei Ausbruch von Amerikanischer Faulbrut werden in einem Radius von 3 km alle Bienenstände kontrolliert und bei Ständen mit erkrankten Völkern sind Bekämpfungsmaßnahmen durchzuführen um den Erreger zu eliminieren.

Die Amerikanische Faulbrut ist für einen großen Teil der behördlich erfassten Tierseuchenfälle in Österreich verantwortlich. Zur Vorbeugung eines Krankheitsausbruches sind Hygienemaßnahmen sowie Untersuchungen zur frühen Erkennung einer eventuellen Sporenbelastung in Materialien aus dem Bienenvolk besonders wichtig (z.B. Futterkranzprobe). Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Krankheitserreger-Datenbank . Für den Menschen besteht keinerlei Risiko – weder bei der Bearbeitung der Völker noch beim Verzehr von Bienenprodukten wie Honig.

Varroamilbe

Die Varroamilbe (Varroa destructor) kommt ursprünglich aus Asien und parasitiert an Bienen und Bienenbrut. Durch die Varroamilbe werden unterschiedliche Bienenviren übertragen. Sowohl die Parasitierung als auch die Bienenviren schädigen Bienen und ihre Brutstadien. Seit circa 1980 kommt die Varroamilbe in Österreich vor, heute ist sie in jedem Bienenvolk zu finden. Die Varroamilbe ist für einen großen Teil der Völkerzusammenbrüche im Herbst und Winter verantwortlich.

Seit 01.01.2014 benötigen Mittel zur Varroabekämpfung in Österreich eine Zulassung als Tierarzneimittel (TAM). Bienen dürfen nur mit für diese Tierart zugelassenen Stoffen (Verordnung (EU) Nr. 37/2010) behandelt werden (§ 4 (5) TAKG).

Für die Bekämpfung sind nur zugelassene Tierarzneimittel einsetzbar. Die in Österreich zugelassenen Tierarzneimittel zur Varroabekämpfung sind im Arzneispezialitätenregister des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu finden, wo für jedes Präparat Gebrauchsinformation sowie Fachinformation abrufbar sind.

In unserer Krankheitserreger-Datenbank finden Sie umfangreiche Informationen zu Varroamilbe, Varroose, Varroa-Bekämpfung bzw. anschauliche Videos zur Biologie und Bekämpfung der Varroamilbe.

Weiterführende Informationen

2017 wurde bienengesundheit.at ins Leben gerufen, um nach dem Vorbild der Warndienste im Bereich Pflanzenbau, Hilfestellungen bei der effektiven Bekämpfung der Varroamilbe zu geben. Hier finden Sie neben dem Service Varroawetter auch zahlreiche weitere Informationen zum Thema Varroamilbe. Seit 2024 beherbergt die Seite auch die österreichweite Meldeplattform zur Asiatischen Hornisse (Vespa velutina), diese ist direkt abrufbar über velutinamelden.at

Vergiftungsverdacht

Die zuständigen Stellen bei Vergiftungsverdacht sind die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Bei Frevelverdacht ist eine Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Bei Unklarheiten können Sie sich gerne an uns wenden.

Mögliche Ursachen von Vergiftungsschäden

  • Pflanzenschutzmittel: Vergiftung durch Pflanzenschutzmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft oder in Gärten; größter Anteil der Vergiftungsschäden
  • Frevel: Bienen werden mutwillig vergiftet
  • Industrieabgase (z.B. arsen-, blei- oder fluorhaltige Emissionen)
  • Trachtvergiftungen durch giftigen Nektar oder Pollen

Vergiftungsanzeichen

  • Massenhafter Totenfall am Boden vor der Flugfront, auf den Flugbrettern und in den Bienenstöcken
  • Auffälliges Verhalten von Bienen am Flugloch
  • Starke und plötzliche Abnahme des Bienenfluges und der Volksstärke. Werden die Flugbienen im Feld von Mitteln hoher akuter Toxizität getroffen, sterben viele davon bereits während des Fluges ab.
  • Brutveränderungen: Pflanzenschutzmittel aus der Gruppe der Wachstumsregulatoren, welche die Entwicklung der Brut schädigen, hinterlassen an toten Puppen und Jungbienen charakteristische Schadbilder (weißgraue Sicheln am Innenrand der Facettenaugen), die erst 10 bis 25 Tage nach der Spritzung auftreten.

Aktuelles: Tropilaelapsmilbe

Für Europa wurde das Auftreten von Tropilaelaps mercedesae in der östlichen Schwarzmeer-Region ab dem Jahr 2021 festgestellt (Brandorf et al. 2024, Journal of Apicultural Research). In Österreich und auch in der EU kommen Tropilaelapsmilben bislang nicht vor.

Aktuelles: Asiatische Hornisse (Vespa velutina)

Erstmals wurde ein Exemplar der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in Österreich gefunden: Ein erwachsenes Weibchen wurde am 8. April 2024 in der Stadt Salzburg entdeckt. Dieser Fund überrascht nicht, da die Asiatische Hornisse in fünf der sieben Nachbarländer auftritt, teilweise sehr nahe der österreichischen Grenze (Stand August 2024). Somit ist mit weiteren Einschleppungen zu rechnen.  

Aktuelles: Kleiner Bienenstockkäfer

Ausbreitung nach Europa

2014 wurde der kleine Bienenstockkäfer in Süd-Italien entdeckt und hat sich dort in Kalabrien etabliert. Dies ist die erste und derzeit einzige etablierte Population des Käfers in Europa. Ab 2015 wurden durch die Veterinärbehörden in Kalabrien und Sizilien Überwachungsableger (sogenannte „Sentinel-Völker“) aufgestellt, um ein Bild über die Befallssituation zu erhalten. Im übrigen Italien ergaben die Monitoringaktivitäten bislang keine Funde des Kleinen Bienenstockkäfers.

Gesetzliche Regelungen zur Einfuhr von Bienen

Da auch in Österreich die Gefahr einer Einschleppung des Käfers besteht, ist es unbedingt notwendig, die gesetzlichen Regelungen zur Einfuhr von Bienen einzuhalten. Diese sind in der Delegierten Verordnung (EU) 2020/ 688 der Kommission vom 17. Dezember 2019 beschrieben Die ganze Region Kalabrien ist Überwachungszone und daher Beschränkungen unterworfen (nach 2021/597/EU). Eine Verbringung von Bienenvölkern aus der Region Kalabrien, sowie einer diese Region umfassenden 100 km breiten Pufferzone, ist nicht erlaubt.

Für den Transport von Königinnen in Käfigen (einzelne Königin mit höchstens 20 Pflegebienen pro Käfig) sind kleinere Mindestabstände zu Befallsgebieten des Kleinen Bienenstockkäfers möglich (mindestens 50 km Distanz zu einem bestätigten Fall). Für die Verbringung von Hummelvölkern gilt, dass die Zucht in einer von der Außenwelt abgeschirmten Einrichtung stattfinden muss.

Grundvoraussetzung für jegliche Verbringung sind gültige Veterinärzeugnisse des Herkunftslandes, die Meldung der Verbringung über TRACES und die Meldung an die zuständige Veterinärbehörde des Empfängerlandes. Damit sind sowohl die Behörden des Herkunfts- als auch des Aufnahmelandes über die Verbringung von Bienen bzw. Hummeln informiert und können gezielte Kontrollen durchführen.

Vorsorgemaßnahmen zur Verhinderung einer Einschleppung

Aus Gründen der Vorsorge sollten weder Bienenvölker noch Bienenköniginnen aus Italien verbracht oder im Zuge von Wanderungen nach Österreich rückverbracht werden.

Information zur aktuelle epidemiologischen Situation in Italien

Probeneinsendung

Unser Angebot für Untersuchungen zu Bienengesundheit und Bienenprodukten

Wir stehen Ihnen als kompetente Ansprechpartnerinnen und -partner für die Untersuchung auf Bienenkrankheiten zur Verfügung. Sie können uns bei Verdacht einer Krankheit Proben Ihres Bienenvolkes zukommen lassen. Wir führen die angeforderten Untersuchungen für Sie durch. Bei kostenpflichtigen Untersuchungen gilt die aktuelle Preisliste. Diese finden Sie unter Downloads am Ende der Seite.

Wir bitten Sie, der Proben-Einsendung einen schriftlich ausgefüllten Auftrag beizulegen. Das Auftragsformular finden Sie in den Downloads. Details zu Probenarten, Probenumfang, Verpackung und Versand entnehmen Sie bitte dem beigefügten Merkblatt „ Private Probeneinsendung“.

Proben können an die untenstehende Kontaktadresse eingesandt werden. Alternativ ist auch eine Abgabe von Montag bis Donnerstag von 9-12 und 13-15 Uhr und Freitag von 9-12 Uhr möglich.

Projekte zur Bienengesundheit

Kontakt

Leitung

Dr. Josef Mayr

Aktualisiert: 27.09.2024