Jagd in Ungarn und Slowakei
Bis auf weiteres ist gemäß MKS-Sofortmaßnahmenverordnung unter Anderem die Einfuhr von
- lebenden empfänglichen Tieren
- frischem Fleisch von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren,
- Schlachtnebenerzeugnissen inklusive am Schlachthof anfallender, unverarbeiteter Tierischer Nebenprodukte (TNP) von gehaltenen und wild lebenden empfänglichen Tieren
- Jagdtrophäen,
- Wild in der Decke von empfänglichen Tieren
- erlegtem Wild empfänglicher Arten
aus Ungarn und der Slowakei untersagt! Die Durchfuhr in andere Mitgliedsstaaten ist erlaubt, es wird jedoch auch davon abgeraten.
Es ist geboten, die Jagdtrophäen im Herkunftsland zu lagern/lagern zu lassen und zu einem späteren Zeitpunkt, wenn die geltenden Maßnahmen aufgehoben wurden und keine Gefahr einer Seucheneinschleppng mehr besteht, zu verbringen.