Ziel dieser Schwerpunktaktion war die Überprüfung von kosmetischen Mitteln, die von Apotheken selbst hergestellt bzw. von Lohnherstellern produziert, aber unter dem Namen der Apotheke vertrie-ben werden. Auch von Pharmafirmen speziell für Apotheken produzierte Kosmetika wurden überprüft.
62 Proben in Apotheken aus ganz Österreich wurden untersucht. Zehn Proben wurden, zum Teil mehrfach, beanstandet:
- bei zwei Proben waren die Höchstgehalte für Methyleugenol überschritten
- bei einer Probe wurde Benzyl-Alkohol als Konservierungsmittel über der zulässigen Höchstkonzentration eingesetzt
- sieben Proben wurden aufgrund fehlender oder mangelhafter Kennzeichnung beanstandet
- ein kosmetisches Mittel wurde als „Ohne Konservierungsmittel“ beworben, obwohl zwei multifunktionelle Stoffe mit antibakterieller Wirkung enthalten waren
- eine Probe wurde beanstandet, da unzulässigerweise mit „Bio“ geworben wurde, obwohl das Produkt nicht von einer Kontrollstelle zertifiziert worden war
- eine Probe wurde aufgrund der fehlenden Notifizierung beanstandet
- zwei Produkte wurden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) als Arz-neimittel eingestuft
In Apotheken werden nicht nur Arzneimittel und Spezialprodukte für Hautkrankheiten vertrieben, sondern auch kosmetische Mittel. Im Sortiment befinden sich unter anderem exklusive Kosmetikmar-ken oder selbst hergestellte Cremes. Fallweise enthalten diese Produkte auch Stoffe, die eigentlich Arzneimitteln vorbehalten sind oder Produkte werden mit krankheitsbezogenen Aussagen (z. B. hei-lend und lindernd) beworben. Allerdings gelten dieselben kosmetikrechtlichen Anforderungen, unab-hängig davon, ob sie in Apotheken, Supermärkten oder Drogerien verkauft werden.