Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat

TFA

Steckbrief

Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA) ist eine kurzkettige Perfluorcarbonsäure und das letzte Abbauprodukt vieler fluorierter Verbindungen wie per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Pestiziden, Kühlmitteln und Arzneimitteln. TFA ist sehr stabil, schwer abbaubar und langlebig. Seine gute Wasserlöslichkeit führt dazu, dass es im Boden sehr mobil ist und leicht ins Grundwasser gelangen kann. TFA steht sowohl für Trifluoressigsäure als auch Trifluoracetat. In der Umwelt liegt TFA als Acetat vor.

Vorkommen

Durch den weit verbreiteten Einsatz von fluorierten Verbindungen und aufgrund seiner Langlebigkeit ist TFA mittlerweile überall in der Umwelt vorhanden. Es kann im Grundwasser, im Regenwasser, in Flüssen, Meeren, im Boden und auch in Pflanzen nachgewiesen werden, wobei die Konzentrationen im Sommer aufgrund der photochemischen Aktivität in der Atmosphäre am höchsten sind (Bayrisches Landesamt für Umwelt).

Das deutsche Umweltbundesamt berichtet von TFA Werten im Niederschlag von durchschnittlich 0,335 μg/L (Umweltbundesamt 2023).

Gesundheitsrisiko

TFA wird rasch mit der Nahrung aufgenommen, teilweise dem enterohepatischen Kreislauf (das Zirkulieren bestimmter Substanzen im Körper von Säugetieren zwischen Darm, Leber und Gallenblase) zugeführt, im Körper (einschließlich der Plazenta) verteilt und über Urin und Kot wieder ausgeschieden.

Die akute Toxizität von TFA ist sehr gering. Studien mit oraler wiederholter Verabreichung an Ratten haben die Leber als Zielorgan identifiziert, wobei eine leichte Lebervergrößerung beobachtet wird.

Die europäische Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hat 2017 TFA als Metabolit des fluorierten Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Flurtamon bewertet. Als akzeptierte tägliche Aufnahme (ADI) für TFA wurde 0,05 mg/kg Körpergewicht (KG) pro Tag basierend auf einer 90-Tage-Rattenstudie und einem Unsicherheitsfaktor (UF) von 200 für die Extrapolation von subchronisch auf chronisch abgeleitet. Aufgrund der vorliegenden toxikologischen Studien war die Ableitung einer akuten Referenzdosis (ARfD) nicht nötig (EFSA 2017).

Situation in Österreich

In Österreich wurde TFA im Rahmen der Gewässerzustandsüberwachung (GZÜV) im Grundwasser untersucht. TFA ist im Grundwasser in Österreich verbreitet nachweisbar. In allen Proben risikobasiert ausgewählter Grundwassermessstellen wurde TFA gefunden. Im Mittel beträgt die TFA-Konzentration 0,71 µg/l, der Höchstwert liegt bei 7,0 µg/l. 75% aller Proben wiesen Konzentrationen unter 0,81 µg/l TFA auf (Wassergüte in Österreich - Jahresbericht 2018–2020).

Für Trinkwasser gibt es derzeit keinen EU-weit harmonisierten Grenzwert (Parameterwert) für TFA.

Das deutsche Umweltbundesamt (2020) hat für TFA einen gesundheitlichen Leitwert von 60 µg/l abgeleitet und weist darauf hin, dass eine Konzentration von 10 µg/l oder weniger TFA im Trinkwasser angestrebt werden sollte. Das niederländische Institut für Gesundheit und Umwelt (RIVM 2023) hat einen indikativen Trinkwasserwert von 2,2 µg/l abgeleitet. In Dänemark wurde ein Grenzwert in Trinkwasser für TFA von 9 µg/l festgelegt (Drikkevandsbekendtgørelsen).

Die Leitlinie „Umgang mit nicht geregelten Fremdstoffen im Trinkwasser, BMG-75210/0023-II/B/13/2014“schreibt vor, dass Höchstgehalte von anderen Staaten für die Festlegung von abgeleiteten Toleranzwerten herangezogen werden können. Sobald eine neue Risikobewertung der EFSA vorliegt, sollte ein neuer Toleranzwert abgeleitet werden.

Fachinformation

Risikobewertung

Zurzeit wird die humantoxikologische Relevanz von TFA in mehreren Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Erneuerungsverfahren neu bewertet. Humantoxikologisch relevant im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung (Verordnung (EG) 1107/2009) ist ein Pflanzenschutzmittelwirkstoff-Metabolit, wenn Grund zur Annahme besteht, dass er über bestimmte toxikologische Eigenschaften verfügt, die als nicht annehmbar erachtet werden.

Aufgrund des laufenden Verfahrens zur humantoxikologischen Neueinstufung von TFA bei der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) hat die AGES in ihrem Bericht „Metaboliten im Grund- und Trinkwasser. Neubewertung der biologischen und humantoxikologischen Relevanz von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoff Metaboliten“ von einer vorläufigen humantoxikologischen Bewertung abgesehen. Es wird darin empfohlen, TFA bis zum Vorliegen einer EU-weit harmonisierten Einstufung gemäß CLP-Verordnung (Verordnung (EG) 1272/2008) im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung vorsorglich als humantoxikologisch relevant zu erachten. Dem ist bei einer Risikobewertung von TFA im Trinkwasser im Sinne der Trinkwasserverordnung im besonderen Maße Rechnung zu tragen. Über einen entsprechender Toleranzwert für TFA in Trinkwasser wird sich die Unterkommission für Trinkwasser des Österreichischen Lebensmittelbuches befassen.

Zusätzlich hat die EU-Kommission die EFSA mit einer Stellungnahme zur Überarbeitung der toxikologischen Referenzwerte für TFA (“reviewing the toxicological reference values for trifluoroacetic acid (TFA)”) beauftragt, eine EFSA-Stellungnahme soll bis Ende Oktober 2025 veröffentlicht werden.

Gefahren- und Kennzeichnungseinstufung der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA)

Die Gefahreneinstufung und Kennzeichnung der TFA erfolgt durch die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA). Die Bewertung des Komitees für Risikobewertung (RAC) der ECHA beruht ausschließlich auf den gefährlichen Eigenschaften des Stoffes und der Frage, ob der Stoff schädliche Wirkungen verursachen kann. Dem Risiko oder dem Ausmaß, in dem Personen und die Umwelt dem Stoff ausgesetzt sind, wird dabei nicht Rechnung getragen.

Bei der ECHA wurde von Deutschland am 11. Juni 2024 ein CLH-Report (REACH-Programm) zu TFA eingereicht. In diesem Report wird für TFA unter anderem eine Einstufung als akut toxisch (Acute Tox. 3 – H331) und reproduktionstoxisch (Repr. 1B, H360Df) vorgeschlagen. Die derzeitige Einstufung von TFA der ECHA und der Vorschlag zur Einstufung von Deutschland sind hier zu finden.

Definition PFAS der OECD

PFAS sind gemäß der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) definiert als fluorierte Stoffe, die mindestens ein vollständig fluoriertes Methyl- oder Methylen-Kohlenstoffatom (ohne ein daran gebundenes H/Cl/Br/I-Atom) enthalten, d. h. mit einigen wenigen Ausnahmen, ist jede Chemikalie mit mindestens einer perfluorierten Methylgruppe (-CF3) oder einer perfluorierten Methylengruppe (-CF2-) eine PFAS.

Kontakt

Leitung

DI Johann Steinwider

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Aktualisiert: 02.10.2024