Kokzidiostatika

Kokzidiostatika

Steckbrief

Beschreibung

Unter den Sammelbegriff Kokzidiostatika fallen verschiedene Arzneimittel, die zur Verhütung und Behandlung der Kokzidiose, eine durch bestimmte Einzeller (Protozoen) verursachte Darmkrankheit, eingesetzt werden.

Die Eimeriose als wichtigste Kokzidiose, die vorwiegend bei Geflügel auftritt, manifestiert sich in blutigem, wässrigem Durchfall und Leistungsverminderung und führt bei starkem Befall zum Tod der infizierten Tiere. In der Nutzgeflügelhaltung, wo viele Tiere auf engem Raum leben, können sich die Erreger über den Kot (fäkal-orale Infektion) innerhalb weniger Tage über die ganze Herde ausbreiten und zu einer ernsthaften Gefährdung des Bestandes führen. Je höher die Tierzahl und je niedriger der Hygienestatus, umso größer ist die Infektionsgefahr, und umso eher ist von einer Verwendung von Kokzidiostatika auszugehen.

Vorkommen

Kokzidiostatika können in Eiern mehr oder weniger stark akkumulieren. Darum ist zur Vermeidung von Rückständen in Eiern der Einsatz von Kokzidiostatika bei Legehennen nicht erlaubt. Bei den als Futtermittelzusatzstoffe für Geflügel zugelassenen Kokzidiostatika beschränkt sich die Zulassung auf Mastgeflügel und Junghennen während der Aufzuchtphase (16 Wochen).

Für das Auftreten von Kokzidiostatika-Rückständen in Eiern gibt es, neben der vorschriftswidrigen Behandlung von Legehennen, einen zweiten Grund, der mit der Futtermittelproduktion in Zusammenhang steht. Bei der Herstellung von Futtermitteln mit erlaubten Kokzidiostatika-Zusätzen kann es durch das so genannte "carry over" (Verschleppung) zu einer Kontamination des unmittelbar anschließend produzierten Legehennenfutters kommen.

Gesundheitsrisiko

In der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 ist für die Gruppe der Kokzidiostatika lediglich für das Polyetherantibiotikum Lasalocid ein Höchstwert für Eier festgelegt. Er beträgt 150 µg/kg. Für tierische Gewebe sind Lasalocid und noch vier weitere Kokzidiostatika geregelt.

Die Höchstgehalte an Kokzidiostatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sein dürfen, sind seit Februar 2009 durch die Richtlinie 2009/8/EG festgelegt. Die unvermeidbare, produktionstechnisch bedingte Verschleppung in Futtermitteln kann weiter dazu führen, dass diese Stoffe in geringen Mengen als Kontaminanten in Lebensmitteln tierischen Ursprungs auftreten. Mit der Verordnung (EG) 124/2009 wurden zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher Höchstgehalte für verschleppungsbedingte Rückstände von Kokzidiostatika in tierischen Lebensmitteln festgesetzt.

Situation in Österreich

Die Kontrolle inländischer Eier und tierischer Gewebe (Leber) auf Kokzidiostatika-Rückstände ist Bestandteil des Nationalen Rückstandskontrollplans (NRKP) für Lebensmittel tierischer Herkunft. Die Eiproben werden entweder direkt beim Erzeuger oder bei den Verpackungsbetrieben gezogen, so dass im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes die Rückverfolgbarkeit der Proben zum Ursprungsbetrieb gewährleistet ist. Zur Abklärung der Ursache von positiven Befunden in Eiern wird auch das verabreichte Futtermittel untersucht.

Weitere Untersuchungen von Eiern auf Kokzidiostatika-Rückstände werden im Rahmen von Aktionen der amtlichen Lebensmittelkontrolle oder im Verdachtsfall durchgeführt.

Fachinformation

Mit den Analysen im Rahmen des NRKPs ist unsere Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten des Instituts für Lebensmittelsicherheit Wien betraut. Die Abteilung ist auch Nationales Referenzlabor für diese Untersuchungen.

Die regelmäßige Teilnahme an internationalen Ringversuchen und an Workshops des für Kokzidiostatika zuständigen EU-Referenzlabors (EURL) in Berlin sichern die Qualität der Ergebnisse und eine stetige Weiterentwicklung der Analysenmethoden auf den neuesten Stand der Technik und Forschung.

Untersuchungsverfahren

Für ein rasches und kostengünstiges Screening von Kokzidiostatika-Rückständen in Eiern wird eine immunchemische Methode eingesetzt. Im Fall nicht negativer Ergebnisse werden die betreffenden Proben mit einer Bestätigungsmethode (LC-MSMS) zur Identifizierung und Quantifizierung der Substanzen untersucht.

Proben von tierischen Geweben (vor allem Leber) werden mittels HPLC gekoppelt mit massenspektrometrischer Detektion (LC-MSMS) analysiert.

Gesetzliche Grundlagen

Verordnung (EU) Nr. 37/2010 der Kommission vom 22. Dezember 2009 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hinsichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs (ABl. EU Nr. L 15 vom 20.1.2010).

Richtlinie 2009/8/EG der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Änderung von Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermitteln für Nichtzieltierarten vorhanden sind (ABl. Nr. L 40 vom 11.02.2009).

Verordnung (EG) Nr. 124/2009 der Kommission vom 10. Februar 2009 zur Festlegung von Höchstgehalten an Kokzidiostatika und Histomonostatika, die in Lebensmitteln aufgrund unvermeidbarer Verschleppung in Futtermittel für Nichtzieltierarten vorhanden sind (ABl. Nr. L 40 vom 11.02.2009).

Kontakt

Abteilung Tierarzneimittel, Hormone und Kontaminanten

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Aktualisiert: 10.10.2023