Hexachlorbenzol

Hexachlorbenzol

Steckbrief

Beschreibung

Hexachlorbenzol (HCB) ist ein persistenter (schwer abbaubarer), organischer Schadstoff, der in der Umwelt ubiquitär (allgegenwärtig) verbreitet ist und sich aufgrund seiner hohen Fettlöslichkeit in der Nahrungskette anreichert. HCB wird als „POP“ („persistent organic pollutant“) bezeichnet. Auf Grund seiner gesundheitsschädlichen Eigenschaften wurde HCB in der Europäischen Gemeinschaft 1981 für die landwirtschaftliche Verwendung (Fungizid) verboten. HCB ist eine von 12 Chlorverbindungen, die mit der Stockholmer Konvention 2004 weltweit verboten wurden. 

Vorkommen

Da Hexachlorbenzol allgegenwärtig in der Umwelt vorkommt, gibt es auch Rückstände davon in Lebens- und Futtermitteln. HCB wurde zudem bei der Produktion von Sprengstoff und synthetischem Gummi verwendet und entsteht als Nebenprodukt bei der Synthese verschiedener organischer Verbindungen. Einträge in die Umwelt erfolgten in der Vergangenheit vor allem durch die Verwendung von HCB als Fungizid in der Landwirtschaft und durch Emissionen aus der Industrie und aus Verbrennungsprozessen. Heute können immer noch Altlasten (Deponien) als Quelle für Einträge in die Umwelt fungieren.

Gesundheitsrisiko

HCB hat eine möglicherweise krebserzeugende, leber- und nierenschädigende Wirkung sowie eine schädigende Wirkung auf Embryo und Fötus.

Situation in Österreich

Höchstgehalte über Rückstände in Lebens- und Futtermitteln sind in der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Februar 2005 in der gültigen Fassung gesetzlich geregelt.

Wir untersuchen Lebens- und Futtermittel im Rahmen der amtlichen Lebensmittelkontrolle regelmäßig auf den verbotenen Wirkstoff HCB. Überschreitungen der Höchstgehalte werden meist nur in Kürbiskernen und Kürbiskernölen nachgewiesen.

Unsere Risikobewertungen zur Situation im Görtschitztal 2014/2015 finden Sie hier. Informationen der Kärntner Landesregierung dazu finden Sie hier.

Tipps

Die meisten Menschen nehmen HCB hauptsächlich über die Nahrung auf. Fettreiche Lebensmittel können einen höheren HCB-Gehalt aufweisen als fettarme Lebensmittel. Wenn HCB in Lebensmitteln vorhanden ist kann zudem mit fettreicher Nahrung mehr HCB aufgenommen werden als mit fettarmer Nahrung. Daher kann der Verzehr von fettarmen Lebensmitteln das Risiko der Aufnahme von HCB verringern.

Fachinformation

Die in der Europäischen Union festgesetzten Höchstgehalte gelten nur für Primärprodukte (landwirtschaftliche Rohware z.B. Milch) während für verarbeitete Produkte (z.B. Butter, Topfen…) das Ergebnis auf den Fettgehalt des Ausgangsproduktes bezogen wird. Es gibt also nur einen festgelegten Höchstwert für Milch, aber keine eigens festgelegten Höchstwerte für Milchprodukte wie Butter, Topfen etc. Daher kann der Höchstwert für Milch von 0,005 mg/kg nicht 1:1 auf Butter übertragen werden, auch wenn der gemessene Wert in der Butter höher ist. Für die Butter wird daher anhand ihres Fettgehaltes berechnet, wie hoch der Wert in der Milch war, aus dem diese Butter erzeugt wurde.

Die unterschiedlichen Höchstgehalte bei HCB ergeben sich durch die besonders gute Fettlöslichkeit von HCB: Je höher der Fettanteil im Nahrungsmittel, desto höher der Grenzwert. Dabei muss festgehalten werden, dass eine reine Überschreitung der Höchstwerte per se noch mit keiner Gesundheitsschädlichkeit einhergeht, jedenfalls aber eine gesonderte gutachterliche Bewertung nach sich zieht.

Eine gezielte Abfrage zu den Rückstandshöchstgehalten von Hexachlorbenzol in Lebens- und Futtermitteln kann auf folgender Datenbank durchgeführt werden (Angaben Pesticide, Residues, Hexachlorobenzene): EU-Datenbank Pestizid-Rückstände

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Aktualisiert: 04.10.2024